Artikel Rechtsgrundlagen für den Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI)
Rechtsgrundlagen für den Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) sind:
- 35VwGO
- Dienstanweisung für den Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht
Nach § 11 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift / Dienstanweisung verfasst der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) für jedes Jahr einen Bericht über den Geschäftsstand und über wichtige Vorkommnisse in seinem Geschäftsbereich.