Aufgabe des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) ist es, als Prozessbeteiligter das Bundesinteresse, also das öffentliche Interesse des Bundes, in die höchstinstanzlichen Verwaltungsstreitverfahren einzubringen und so zur Verwirklichung des Rechts beizutragen.
Der VBI kann sich an jedem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) beteiligen - ausgenommen ist das Wehrdiziplinarrecht. Er äußert sich regelmäßig schriftlich und vertieft seine Auffassung in der mündlichen Verhandlung.
Die mündlichen Verhandlungen des BVerwG sind öffentlich. Das BVerwG veröffentlicht die bevorstehenden Termine im Internet und gibt sie im Leipziger Gerichtsgebäude durch Aushang bekannt. Die Senate des BVerwG verhandeln - wie auch die Senate der anderen obersten Bundesgerichte - in (karmesin-) roten Roben. Auch der VBI und seine Sitzungsvertreter tragen in der mündlichen Verhandlung eine rote Robe. Die Tradition der roten Roben geht zurück auf die Zeit des Reichsgerichts, welches seinen Sitz im heutigen Gebäude des BVerwG in Leipzig hatte.
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste deutsche Verwaltungsgericht. Es hat seinen Sitz in Leipzig.
Das BVerwG entscheidet in der Regel auf Revisionen hin über die richtige Anwendung von Bundesrecht und ist insofern reine Rechtsinstanz. Fragen des Landesrechts sind von ihm grundsätzlich nicht zu entscheiden, hier sind die Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe zweite und letzte Instanz.
In bestimmten Fällen ist das BVerwG erste und letzte Tatsachen- und Rechtsinstanz, z.B. für Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Ländern, für Klagen auf den Gebieten des Vereinsrechts und des Versicherungsaufsichtsrechts sowie in Verfahren, die für den Ausbau der Verkehrswege nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs- und dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz von besonderer Bedeutung sind.