Die Aufgaben der VBI

Typ: Artikel

Aufgabe der Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) ist es, als Prozessbeteiligte das Bundesinteresse, also das öffentliche Interesse des Bundes, in die höchstinstanzlichen Verwaltungsstreitverfahren einzubringen und so zur Verwirklichung des Rechts beizutragen.

Die VBI kann sich an jedem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) beteiligen - ausgenommen ist das Wehrdiziplinarrecht. Sie äußert sich regelmäßig schriftlich und vertieft ihre Auffassung in der mündlichen Verhandlung.

Die mündlichen Verhandlungen des BVerwG sind öffentlich. Das BVerwG veröffentlicht die bevorstehenden Termine im Internet und gibt sie im Leipziger Gerichtsgebäude durch Aushang bekannt. Die Senate des BVerwG verhandeln - wie auch die Senate der anderen obersten Bundesgerichte - in (karmesin-) roten Roben. Auch die VBI und ihre Sitzungsvertreter tragen in der mündlichen Verhandlung eine rote Robe. Die Tradition der roten Roben geht zurück auf die Zeit des Reichsgerichts, welches seinen Sitz im heutigen Gebäude des BVerwG in Leipzig hatte.