Rechtsgrundlagen für die VBI

Typ: Artikel

Rechtsgrundlagen für die Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) sind:

Nach § 11 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift / Dienstanweisung verfasst die Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) für jedes Jahr einen Bericht über den Geschäftsstand und über wichtige Vorkommnisse in seinem Geschäftsbereich.